
Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Montage und einen störungsfreien Betrieb einer Fußbodenheizung ist eine sorgfältige Planung. In der Planung sollten frühestmöglich wichtige Punkte wie Dämmstoffe, Aufbauhöhen etc. berücksichtigt werden. Für Bauanträge und Baumaßnahmen seit dem 01.02.2002 gilt die neue Energieeinsparverordnung EnEV. Der Gesetzgeber hatte das Ziel den Heizenergieverbrauch um ca. 30 % und damit auch die CO² Emissionen zu senken. Im Gegensatz zur alten Wärmeschutzverordnung wird jetzt nicht nur der bauliche Wärmeschutz, sondern auch die Anlagentechnik berücksichtigt.
Unser Fachunternehmen liefert und baut eine spezielle Niedertemperatur Fußbodenheizung für einen optimalen Wirkungsrad von Wärmepumpen ein. Die Berechnung erfolgt mit einem Festpreis pro m².
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